Seniorenbetreuung

Seniorenbetreuung Lebherz


Vermittlung von Pflegekräften für Ihre ganz persönliche

24 Stunden Pflege und Betreuung zu Hause 

Das neue Pflegestärkungsgesetz II



Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und seine Auswirkungen im Bereich der Seniorenbetreuung und -pflege.

Am 1.1.2017 trat das neue Pflegestärkungsgesetz II in Kraft.
Der zentrale Punkt der Reform ist der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff. Dieser sieht für an Demenz erkrankte Menschen die gleichen Leistungen vor, wie für körperlich beeinträchtigte Pflegebedürftige.
Die bisher praktizierte sog. Minutenpflege regelte, wieviel Zeit für welche Tätigkeit der Pflegedienst von der Pflegekasse bezahlt bekam.
Ab sofort ist für die Leistungen der Pflegeversicherung entscheidend, wie selbständig der Pflegebedürftige noch ist.
Der Grad der Selbständigkeit wird in 6 Bereichen untersucht, wobei die einzelnen Bereiche unterschiedlich stark gewichtet werden.
So wird die Mobilität mit 10 Prozent zur Beurteilung der Schwere der Pflegebedürftigkeit herangezogen, Kognition und Verhalten mit 15 Prozent, der Bereich Selbstversorgung mit 40 Prozent, der Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen mit 20 Prozent und die Fähigkeit, den Alltag selbst zu gestalten einschließlich sozialer Kontakte mit 15 Prozent.
Die Abwägung aller Bereiche führt zu der Zuordnung in einen der zukünftig 5 Pflegegrade, die die bisherigen Pflegestufen ersetzen.
Grundsätzlich lässt sich sagen, daß je höher der Pflegegrad ausfällt, desto mehr ist der Pflegebedürftige in seiner Selbständigkeit beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen.
Wer bereits eine Pflegestufe hat, braucht keinen neuen Antrag zu stellen. Er wird automatisch nach gesetzlich festgelegten Regeln in einen der neuen Pflegegrade eingestuft.
Der neue Pflegebegriff ermöglicht es, Demenzkranke sehr viel stärker wie bisher zu unterstützen. Die Pflegekassen rechnen damit, daß etwa 500.000 Menschen zusätzlich Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben.


Welche Pflegekosten werden übernommen? 

Allerdings trägt die gesetzliche Pflegeversicherung immer nur einen Teil der anfallenden Kosten. Wer also im Bedarfsfall das eigene Vermögen oder das seiner Kinder schonen möchte, bzw. nicht vom Sozialamt abhängig werden möchte, der sollte sich frühzeitig Gedanken über eine zusätzliche Absicherung machen.
Aus aktuellen Zahlen des Verbandes der Privaten Pflegeversicherung geht hervor, daß die durchschnittlichen Kosten für eine vollstätionäre Versorgung in der Pflegestufe 3 rund 3570.- Euro monatlich betragen.Setzt man die Leistungen der Pflegeversicherung diesen Kosten entgegen, so bleibt ein Eigenanteil von 1960.-Euro monatlich.
Diese Finanzierungslücke wird sich auch durch die Neuregelung nicht ändern.


Beiträge zur Pflegeversicherung  steigen.

Paralell zu der Neuregelung steigt der Beitragssatz um 0,2 Prozent.


Absicherung für pflegende Angehörige in der Rentenversicherung

Um den Pflegenotstand ein wenig abzufedern, zahlt die Pflegeversicherung für Familienangehörige, die mindestens 14 Stunden pro Woche pflegen und nicht über 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, die Beiträge zur Rentenversicherung.


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